Am 7. Februar gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter dem Az. 24 MK 1/18 bekannt, dass eine Musterfeststellungsklage gegen die Bisnode Deutschland GmbH eingegangen ist.
Wie das OLG in einer Pressemitteilung bekannt gab, möchte der klagende Verband feststellen, „ob Verbrauchern, die im Vertrauen auf Top-Bewertungen seitens des Musterbeklagten Schuldverschreibungen erworben haben, Schadensersatzansprüche gegen die Musterbeklagte zustehen.“
Das Gericht wird zunächst einmal prüfen, ob es zu einer öffentlichen Bekanntmachung im Klageregister des Bundesjustizministerums kommen wird.